GGS Albertus Magnus

Hier macht das Lernen Spaß!
 

Verändertes Testverfahren ab 28. Februar 2022


 

Ab Montag, dem 28 Februar 2022 werden nur noch nicht immunisierte Kinder, also solche, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule getestet.

 

Diese Kinder erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests,  die montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch oder am Vorabend unter der Mithilfe der Eltern durchgeführt werden müssen.
Vor Beginn des Testverfahrens bis zum 28. Februar 2022 versichern die Eltern einmalig schriftlich die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der drei Tests pro Woche. Dieses Formular wird wir in den nächsten Tagen nachgereicht.
Alternativ zu den häuslichen Tests kann auch weiterhin eine Bescheinigung über einen negativen Bürgertest vorgelegt werden. Diese ist 24 Stunden gültig.
Mit der neuen Teststrategie erhofft sich das Ministerium eine größere Sicherheit, da die Kinder nach einem positiven Schnelltest sofort zu Hause bleiben und gar nicht erst in die Schule kommen.
Bei Kindern, die die Schule besuchen und bei denen ein begründeter Verdacht einer Corona-Infektion vorliegt, wird in der Schule ein anlassbezogener Test mit einem Antigen-Selbsttest durchgeführt.
Obgleich die Testpflicht für immunisierte Kinder aufgehoben wurde, können diese weiter freiwillig an den Testungen teilnehmen. Dazu bedarf es einer kurzen Rückmeldung an die Schule.

 

 














Schulanfang
Schulanfang

Einschulung

Unsere Einschulungsfeier findet am Donnerstag, dem 19. August 2021 um 9.30 Uhr voraussichtlich auf dem Schulhof der Grundschule statt.
Folgende Hygienemaßnahmen sind 
an diesem Tag einzuhalten:

1. das Tragen von Masken
  (Alltagsmasken auf dem Schulhof - medizinische Masken im Schulgebäude -

   Sofern Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu verwenden!)

2. die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m,

3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Namen, Adressen, Telefonnummern oder            E- Mailadressen )

4. Um den Gesundheitsschutz für alle an der Einschulungsfeier Beteiligten zu gewährleisten, wird empfohlen, die Kinder unmittelbar vor dem ersten Schultag an einem Coronatest teilnehmen zu lassen. Dieser Test kann bei einem Testzentrum kostenlos („Bürgertest“) erfolgen. Es kann auch  ein Antigen-Selbsttest durchgeführt werden (nicht älter als 24 Std./ PCR Test nicht älter als 48 Std.) Alle anderen Teilnehmer sollten der Empfehlung einer Testung auch folgen. Ausgeschlossen davon sind Menschen mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. 

Für alle Gäste steht ein markierter Stehplatz zur Verfügung. Die Schulkinder sitzen vorne vor der Bühne. 

Sollte es am Donnerstag, dem 19. August regnen oder das Wetter so schlecht sein, dass eine Feier draußen nicht stattfinden kann, wird die Feier kurzfristig in die Turnhalle verlegt. Für diesen Fall dürfen auf Grund der Bestimmungen nur die Eltern mit ihrem Schulkind an der Feier teilnehmen. Außerdem benötigen dann alle Teilnehmer in der Turnhalle verpflichtend einen negativen Corona Testnachweis bzw. einen Nachweis über die Immunisierung durch Impfung oder Genesung und eine medizinische Maske.



21.5.2021


Ab Montag, dem 31. Mai 2021 kehren alle Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die strikten Hygienevorgaben (Masken- und Testpflicht) gelten weiterhin.
Für unsere Schule gilt ab Montag, dem 31. Mai 2021 für alle Kinder täglich Präsenzunterricht nach dem alten Stundenplan des 1. Schulhalbjahres - gemäß den geltenden Hygienevorschriften.
An den Tagen nach Pfingsten werden noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung beibehalten.

Maßgeblich für  alle Verfahrensregeln sind die Inzidenzwerte.

Für  den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 gelten die folgenden allgemeinen Regeln:

  • An fünf aufeinanderfolgenden  Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
  • die aktuelle, vor allem auch  schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14  Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz wieder über 100 oder gar 165 steigen, ist eine erneute Rückkehr zu Wechsel- oder Distanzunterricht nicht ausgeschlossen. Verlässliche Informationen finden Sie auf der Seite des MAGS.

Beim Präsenzunterricht im Klassenverband ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz verpflichtend.
Eine Mischung der Schülergruppen ist auf Grund der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen möglich.

Für alle in Präsenz tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges an der Schule tätiges Personal), die nicht über eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Nummer 1 bis 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) verfügen, werden wöchentlich zwei Coronaselbsttests angeboten.

Neben dem Präsenzunterricht findet  ab Montag, dem 31. Mai 2021 das vollumfängliche Angebot unserer Offenen Ganztagsschule, montags-donnerstags bis mindestens 15.00 Uhr und spätestens 16.00 Uhr sowie freitags bis 15.00 Uhr, unter strenger Beachtung aller geltenden Hygienevorschriften statt. Weiterführende Informationen zum Offenen Ganztag erhalten Sie zeitnah in einem separaten Schreiben.

Außerschulische Partner dürfen wieder im Ganztag mitwirken. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist wieder durchführbar.

Die pädagogische Notbetreuung entfällt wegen der vollständigen Beschulung der Kinder.

Sportunterricht kann erteilt werden, allerdings in der Regel im Freien. Dort werden keine Masken benötigt. In der Sporthalle hingegen muss nach wie vor eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.

Das Ministerium weist darauf hin, dass nach dem jetzigen Kenntnisstand Abschlussfeiern verantwortbar sind.


 


12.5.2021

Ab Montag, den 17. Mai 2021 findet wieder Wechselunterricht mit einem täglichen Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht statt. 
Alle Kinder führen zweimal wöchentlich einen Lollitest in ihrer Lerngruppe durch und zwar Montag und Mittwoch sowie Dienstag und Donnerstag. Sollte sich jemand verspäten, kommen die alten Selbsttests wieder zum Einsatz. 
Ein Negativbescheid über einen Coronaschnelltest einer anerkannten Teststelle ist nach wie vor möglich.

Der Schulbus fährt zu den bekannten Zeiten.

Es findet wieder zu den bekannten Bedingungen eine pädagogische Betreuung statt, zu der wir erneut eine schriftliche Anmeldung benötigen 

Die Bedingungen zur Teilnahme haben sich nicht geändert.

Bitte informieren Sie uns vorab bis Donnerstag, den 13.5.2021 unter schulleitung@ggsam.de, damit wir ein bewährtes Team zusammenstellen können. 



26.4.2021

Auf Grund der hohen Inzidenzwerte (>165) im Kreis Düren an drei aufeinanderfolgenden Tagen wechseln wir ab Mittwoch, den 28. April 2021 wieder in den Distanzunterricht. Alle Lernmaterialien erhalten die Kinder,  wie bereits gewohnt, über unsere Lernplattform Logineo LMS. 
Auch in der kommenden Woche findet eine pädagogische Betreuung für Kinder statt, die zu Hause nicht betreut werden können. Bitte beachten Sie den Hinweis auf dem Anmeldeformular: „Der Distanzunterricht ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden.“
Alle Kinder, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen, müssen vorher schriftlich angemeldet werden.
(Kinder ohne gültigen OGS-Vertrag können in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.15 Uhr betreut werden. Die Notbetreuung am Nachmittag findet zu den gewohnten OGS-Zeiten statt.)
Bitte informieren Sie die Schule zusätzlich bis zum 27. April 2021 unter schulleitung@ggsam.de, damit wir entsprechend planen können.

In der Zeit des Distanzunterrichts fährt kein Schulbus!

Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der pädagogischen Betreuung wöchentlich zwei Corona Selbsttests mit negativem Testergebnis erforderlich sind. Sie werden in der Schule durchgeführt.

Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, z.B. des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest in der Schule teilnehmen.

Das Ende des Distanzunterrichts wird vom zuständigen Ministerium (MAGS) festgesetzt und von uns an die Eltern weitergeleitet. 













17. April 2021

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW teilte mit, dass ab Montag, den 19. April 2021 wieder Wechselunterricht stattfindet. Für unsere Schule bedeutet das einen Tag Präsenzunterricht in der Schule und einen Tag Distanzunterricht zu Hause. Die Klassenlehrer*innen werden Ihnen mitteilen, welche Gruppe am Montag mit dem Präsenzunterricht startet.
Der Schulbus fährt genauso wie vor den Osterferien. 
Für Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, wird erneut eine pädagogische Betreuung angeboten, zu der eine schriftliche Anmeldung erforderlich ist.
Bitte senden Sie uns zusätzlich Ihren Notbetreuungswunsch per E-Mail bis Samstag, den 17. April 2021 an
schulleitung@ggsam.de zu.

Die Bedingungen zur Teilnahme an der Notbetreuung haben sich nicht geändert.

Die Voraussetzung zur Teilnahme an der pädagogischen Betreuung und am Präsenzunterricht ist die Teilnahme an zwei von Lehrern beaufsichtigten Corona Selbsttests mit negativem Testergebnis.

Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, z.B. des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest in der Schule teilnehmen.

Das gesamte Schulpersonal ist ebenso zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
An dieser Stelle wird auf auf die Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch und den damit verbundenen Schul- und Bildungserfolg der Kindes gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW hinweisen.

Nicht getestete Kinder haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichtes
Positiv getestete Kinder müssen sofort von der Schule abgeholt werden und von einem Testzentrum oder beim Hausarzt einen PCR- Test durchführen lassen. Erst nach Vorlage eines negativen Testergebnisses darf die Schule wieder besucht werden.

Die Einrichtung ist verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren.




9. April 2021

Vor dem Hintergrund der weiterhin unsicheren Infektionslage entschied die Landesregierung, den Unterricht nach den Osterferien eine Woche lang als Distanzunterricht durchzuführen.

Die Kinder erhalten damit von Montag, dem 12. April bis Freitag, den 16. April 2021 ihr Lernmaterial über unsere Lernplattform Logineo LMS.

Ab der nächsten Woche gilt für die Kinder sowie das Personal der Schule eine wöchentlich zweimalige Corona Testpflicht.

Die Teilnahme am Unterricht wird davon abhängig gemacht, an dieser Testung teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.

Während die Pflicht zur Teilnahme an den Tests für die meisten Schüler in der Schule erfüllt wird, gibt es auch die Alternative, eine negative Testung durch die Teilnahme an einem Bürgertest schriftlich nachzuweisen. Dieser darf allerdings höchstens 48 Stunden zurückliegen.
Personen, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen am Präsenzunterricht nicht teilnehmen.

Auch in der kommenden Woche findet eine pädagogische Betreuung für Kinder statt, die zu Hause nicht betreut werden können. Bitte beachten Sie den Hinweis auf dem Anmeldeformular: „Der Distanzunterricht ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden.“
(Kinder ohne gültigen OGS Vertrag können in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.15 Uhr betreut werden. Die Notbetreuung am Nachmittag findet zu den gewohnten OGS Zeiten statt.)

Alle Kinder, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen sollen, müssen vorher schriftlich angemeldet werden.
Bitte informieren Sie die Schule zusätzlich bis zum Abend des 10. April 2021 unter schulleitung@ggsam.de, damit wir entsprechend planen können.

Das Anmeldeformular finden Sie hier!

In der Zeit des Distanzunterrichts fährt kein Schulbus








Zirkusprojektwoche mit dem Zirkus Soluna erneut verschoben auf
Sonntag, den 19. bis Samstag, den 25. September 2021

22. Februar 2021

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im Rahmen der kompletten schulischen Nutzung wurde soeben vom Ministerium für Schule und Bildung angeordnet.

In der neuen Coronabetreuungsverordnung ab dem 22. Februar 2021 heißt es, dass alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen. Nur Schüler*innen, die dazu auf Grund der Passform nicht in der Lage sind, können ersatzweise eine Alltagsmaske benutzen.

Diese Regelung gilt auch für den Bereich der OGS.

 In Pausenzeiten darf zur Aufnahme der Nahrung bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m und auf festen Sitzplätzen die Schutzmaske vorübergehend abgenommen werden.

Ferner zeitweise in bestimmten Unterrichtseinheiten, insbesondere im Sportunterricht, wenn das Tragen des Mund-Nasenschutzes mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. 



18. Februar 2021

Ab Montag, dem 22. bzw. Dienstag, dem 23. Februar 2021 dürfen die Kinder unserer Schule wieder tageweise von 7.45 Uhr bis 12.15 Uhr im Wechsel die Schule besuchen.
Die Klassen werden in zwei Gruppen eingeteilt. Einen genauen Plan erhalten die Eltern von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern.
Es findet ein Wechsel zwischen dem Lernen in der Schule und dem Distanzlernen zu Hause statt, für das die Kinder Material an den Präsenztagen erhalten.
Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, müssen  mittels Formular schriflich angemeldet werden.
Vorher muss die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden



11. Februar 2021

Die Schulmail vom 11. Februar 2021 informierte über den Schulbetrieb nach den Karnevalstagen.
Im Folgenden ein kurzer Überblick:

  • Zwischen Mittwoch, dem 17. und Freitag, dem 19. Februar 2021 findet weiterhin Distanzunterricht über unsere Lernplattform Logineo LMS statt.
  • Für Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können, bieten  wir in der Schule eine pädagogische Betreuung an. Eine schriftliche  Anmeldung ist erforderlich. Bitte informieren Sie uns zusätzlich bis  Sonntag, dem 14. Februar 2021 per E-Mail unter schulleitung@ggsam.de.
  • Ab Montag, dem 22. Februar 2021 findet der Unterricht in Form eines Wechsels zwischen Präsens- und Distanzphasen in möglichst konstanten Betreuungsgruppen statt. Über die genaue Umsetzung werden wir in der kommenden Woche in der Schule entscheiden und Sie rechtzeitig informieren.
  • Für Schüler*innen, die in dieser Zeit während des Distanzunterrichts zu Hause nicht betreut werden können, kann im Rahmen der Unterrichtszeit eine pädagogische Betreuung angeboten werden. Hierzu ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
  • Sportunterricht darf wieder stattfinden. Auf den verpflichtenden Mund-Nasenschutz kann nur bei intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung verzichtet werden.
  • Schutzmasken werden während der Busfahrt, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude getragen, nicht aber im Klassenraum.
  • Die für den Zeitraum zwischen dem 22. April und 5. Mai 2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten (Vera 3) werden verschoben und frühestens im September 2021 nachgeholt.
  • Alle Klassenfahrten im Zeitraum zwischen dem 1. April und 5. Juli 2021 sind unzulässig und müssen abgesagt werden. 



28.1.2021

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat den Präsenzunterricht bis Freitag, den 12. Februar 2021 ausgesetzt.
Vom 1. bis zum 11. Februar 2021 wird weiterhin Distanzunterricht über unsere Lernplattform Logineo LMS erteilt.
Der Präsenzunterricht in der Schule findet bei uns voraussichtlich wieder ab Mittwoch, den 17. Februar 2021 statt.
Während unserer beweglichen Ferientage am 12., 15. und 16. Februar 2021 erfolgt kein Distanzunterricht. Demnach werden für diesen Zeitraum auch keine Unterrichtsmaterialien auf unserer Lernplattform eingestellt.

In der Zeit vom 1.2. bis 12.2. 2021 wird erneut eine Notbetreuung angeboten, die wirklich nur in Anspruch genommen werden soll, wenn keine Betreuung zu Hause möglich ist. Das MSB weist ausdrücklich darauf hin, dass der Distanzunterricht den schulischen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie darstellt.

Zwischen dem 1. und  12. Februar 2021 steht kein Schulbus zur Verfügung.

Bitte melden Sie bei Bedarf Ihr Kind zur Notbetreuung bis spätestens Samstag, den 30.1.2021 mittels verlinktem Formular an. Eine kurze schriftliche Information unter schulleitung@ggsam.de ist dabei sehr hilfreich, weil wir den Personaleinsatz planen müssen.

Nun bleibt mir nur noch, Ihnen weiterhin eine gute Gesundheit zu wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Ch. Braun, Schulleiterin                                          


7.01.2021

Liebe Eltern,

das Schulministerium informierte die Schulen darüber, dass zwischen dem 11. und 31. Januar 2021 nur noch Distanzunterricht stattfinden wird. Alle Lernmaterialien sind  über unsere Lernplattform Logineo LMS abrufbar.
Benutzername und Passwort erhielten Sie bereits im Vorfeld durch die Klassenlehrer*innen.
Zur Vorbereitung und Organisation des Distanzunterrichts stellte das Schulministerium den Schulen zwei Tage zur Verfügung. Diese werden wir in Anspruch nehmen, so dass das erste Lernmaterial ab Mittwoch, dem 13. Januar 2021 für die Kinder zur Verfügung steht.
In unserer Schule findet ab Montag, dem 11. Januar 2021 ein Betreuungsangebot statt, wenngleich alle Eltern dringend dazu aufgerufen werden, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. So wird ein Beitrag zur Kontaktreduzierung geleistet. 

Während der Notbetreuung, die zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- bzw. Betreuungszeitraums liegt,  findet kein regulärer Unterricht statt.
Die Aufsicht übernimmt auch das OGS Personal.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, so füllen Sie bitte das verlinkte Formular aus und lassen es uns umgehend, jedoch spätestens bis Samstagabend (9. Januar 2021) zukommen. Nur so besteht die Möglichkeit, die Notbetreuung vernünftig zu organisieren.

Das Ministerium bittet um folgenden Hinweis: „Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.“

 Zwischen dem 11. und 31. Januar 2021 steht kein Schulbus zur Verfügung.  

Sollte es in der Zeit des Distanzunterrichts zu Problemen kommen, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Alle Lehrerinnen und Lehrer besitzen eine persönliche E-Mailadresse. Sie wird gebildet aus dem Familiennamen und @ggsam (z.B. schlau@ggsam.de).
Außerdem können Sie die Chatfunktion von Logineo LMS nutzen.

Ende Januar entscheiden die Minister über das weitere Vorgehen. Sobald mir neue Informationen vorliegen, werde ich Sie informieren.
Die angeordneten Maßnahmen dienen der Gesundheit aller.

Mit dem Wunsch, dass wir die neuen Herausforderungen vernünftig meistern werden, grüßt freundlich.

Bleiben Sie gesund!

Ch. Braun, Schulleiter



12.12.2020

Die Allgemeinverfügung des Kreises Düren zur Ergänzung der Coronaschutzverordnung zum Zwecke der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten tritt ab sofort in Kraft.

Für unsere Schule ergeben sich daraus folgende Handlungsfelder:

  1. Für die Kinder der 3. und 4. Schuljahre besteht ab sofort eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts sowie während der Angebote der Ganztagsbetreuung. 

    Wir halten es für vernünftig, diese Verpflichtung aus Gründen des Infektionsschutzes auch auf die Klassen 1 und 2 auszuweiten.
  2. Im Zeitraum von 7-17:30 Uhr gilt in einem Radius von 150 m um die besuchte Schule eine Maskenpflicht. Sie erstreckt sich auch auf den Weg zwischen Schule und Haltestelle des Schülerverkehrs sowie bei der Schülerbeförderung durch private Fahrzeuge ab dem Ausstieg und vor dem Einsteigen.
  3. Die Turnhalle ist für den Unterricht geschlossen.
  4. Die Nutzung und das Betreten unseres Schulhofes ist nach 16.30 Uhr untersagt.
    (Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung können Sie unter https://www.kreis-dueren.de/service/bm/2020/Allgemeinverfuegung_Kreis-Dueren_11-12-2020.pdf  nachlesen.) 


11.12.2020

Auszug aus der Schulmail vom 11. Dezember 2020

"Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020."

Die gesamte E-Mail des Ministerium finden Sie hier!





17. Oktober 2020

Wichtige Information für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Viele Familien verreisen in den Ferien. Bei der Einreise aus einem Risikogebiet muss die Coronaeinreiseverordnung des 
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beachtet werden, aus der sich gewisse Verpflichtungen für Schüler*innen und alle an Schule tätigen Personen ergeben können.
Hier erhalten Sie wichtige Infos.
Das Robert-Koch-Institut sorgt für eine ständige Aktualisierung der Liste der Risikogebiete.


Update vom 5. Juni 2020

Das Schulministerium teilte soeben mit, dass ab Montag, den 15. Juni 2020 die Grundschulen zum Regelbetrieb möglichst mit Unterricht gemäß Stundenplan zurückkehren werden.
Die Notbetreuung endet mit Ablauf des 12. Juni 2020.

Unter Beachtung vorhandener Kapazitäten und der Hygieneregeln soll auch der OGS Betrieb wieder aufgenommen werden.

Die SchulMail Nr. 23 können Sie hier lesen!




Update vom 7.5.2020

Ab Montag, dem 11. Mai 2020 dürfen die Grundschüler wieder tageweise in die Schule. In einem rollierenden System wechseln sich die Jahrgänge ab. Neben diesem "Präsenzunterricht" lernen die Kinder auch weiterhin auf "Distanz" mit dem Arbeitsmaterial, das sie von ihren Klassenlehrern erhalten. Diese Regelung gilt bis zu den Sommerferien.



Update vom 1. Mai 2020

WICHTIGE ÄNDERUNG zum Vortag!

"Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige SchulMail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird." (den vollständigen Text dieser SchulMail finden Sie hier!)
Dieser soll voraussichtlich so aussehen:

  • Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern, 
  • an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
  • nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien 
  • bei Fortsetzung der Notbetreuung.




Update vom 30. April 2019

Liebe Eltern,

gerade erreichte uns die SchulMail Nr. 17 vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW.
Die folgenden Beschlüsse wurden gefasst:

  • Für die 4. Klassen beginnt der Unterricht am Donnerstag, dem 7. Mai 2020.
  • Ab Montag, dem 11. Mai 2020 folgen dann alle anderen Jahrgänge in einem rollierenden System. Jede Klasse besucht an einem festgesetzten Wochentag die Schule.
  • In der Zeit, in der die Kinder nicht in der Schule sind, findet das "Lernen auf Distanz" weiterhin statt.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt.


Für die nächste Woche werden neue Lernangebote für die Klassen 1-4 auf unserer Homepage veröffentlicht.

Einzelheiten zum Schulstart erhalten Sie nächste Woche in einem separaten ESIS Brief.


Update vom 25. April 2020
nachzulesen in  SchulMail 16 

Notbetreuung:

Anspruch auf Notbetreuung haben ab Montag, dem 27. April 2020 auch: „Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, …..sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben."

An Wochenenden und Feiertagen findet keine Notbetreuung mehr statt.

Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr:

Schülerinnen und Schüler nutzen wieder vermehrt Busse und Bahnen.  Das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) haben Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese finden Sie auf der Webseite des Verkehrsministeriums:
http://www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

Maskenpflicht:

Ab dem 27.04. gilt auch im Schülerverkehr die Maskenpflicht. Die Masken sind selbst zu besorgen oder herzustellen.





Update vom 15. April 2020

Die Grundschulen bleiben zunächst bis zum 30. April 2020 geschlossen.
Bei einer positiven Entwicklung der Infektionsraten ist zum 4. Mai 2020 die Rückkehr der 4. Schuljahre in die Schule geplant. Eine endgültige Entscheidung kann aber diesbezüglich derzeit noch nicht getroffen werden. 
Das Notbetreuungsangebot wird weiterhin aufrecht erhalten
Nähere Infos zur Beschlussfassung finden Sie hier.

Anmeldungen zur Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevaten Funktionen nehmen wir unter sekretariat@ggsam.de entgegen. Das Antragsformular erhalten Sie hier!

Neue Arbeitspläne für die Klassen 1-4 stehen wie gewohnt auf unserer Homepage

Arbeitsmaterialien für die Klassen 4 a und 4 b können Montagmorgen zwischen 7.45 Uhr und 12.15 Uhr in der Schule abgeholt werden.  In der Klasse 1 liegen Materialien Dienstag, den 21. 4. zwischen 10 und 12.30 Uhr bereit.




Update vom 31. März 2020

SG logo

Brief des Schülergartens an die Eltern der SchülerInnen der Kurzbetreuung an Grundschulen und  der pädagogischen Übermittagsbetreuung an weiterführenden Schulen.


Update vom 28. März 2020

Den Elternbrief der Schulministerin zur derzeitigen Situation finden Sie hier.


Update vom 21. März 2020

,,Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung." (Auszug aus der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen) 

Sollten Sie an einer  Notbetreuung ab Montag, dem 23. März 2020 interessiert sein und zur o.a. Personengruppe gehören, so bitten wir Sie,  sich mit uns zeitnah unter ggs_albertus_magnus@t-online.de oder 02426/4455 in Verbindung zu setzen.

Ich hoffe, es geht Ihnen allen gut und grüße freundlich

Ch. Braun, Schulleiterin


Update vom 16. März 2020

Liebe Eltern,

nachdem die Schule heute erstmals geschlossen war, gibt es einige neue Mitteilungen.
Die Infos und das Formular  zur Notbetreuung erhalten Sie unter folgendem Link.
Zur Versorgung der Kinder mit Arbeitsmaterial wurde ein neuer Reiter auf unserer Homepage eingebaut.
Unter Klassen gelangen Sie zu der Klasse Ihres Kindes. Dort haben die Klassenlehrer Arbeitspläne hinterlegt, die zu Hause bearbeitet werden sollen.
Die Arbeitsmaterialien können Sie morgen, 17. März 2020 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr in der Schule abholen.
Außerdem bieten die Anton App und der Mathepirat zahlreiche zusätzliche Übungen an. Für die sportliche Fitness gibt es hier tolle Tipps.

Schulpflegschaft und Schulkonferenz am Montag, den 23. März 2020 sind auf unbestimmte Zeit verschoben.


Noch eine Information zu Esis. Erst wenn alle E-Mailadressen registriert und eingepflegt sind, kann dieses Programm an den Start gehen.
Mit freundlichen Grüßen

Ch. Braun, Schulleiterin

Liebe Eltern, 

 

alle Schulen in NRW werden von Montag, den 16. März 2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.
Für Montag, den 16. März 2020 und Dienstag, den 17. März 2020 gibt es eine Übergangsregelung. An diesen Tagen können die Eltern aus eigener Entscheidung ihre Kinder in die Schule schicken. Alle Lehrer sind in der normalen Unterrichtszeit vor Ort -  OGS und Mittagsbetreuung finden statt. 
Die Kinder erhielten bereits am Freitag Arbeitsmaterialien, die in der unterrichtsfreien Zeit zu Hause bearbeitet werden sollen.
Ab Mittwoch wird eine sogenannte Notbetreuung  nur für Kinder, deren Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen ("Berufsgruppen, deren Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen"), angeboten. 
Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich und dient als Nachweis des Betreuungsbedarfs.Wie sie aussehen wird, werden wir in der nächsten Woche entscheiden und Ihnen mitteilen.  
Bitte geben Sie uns bis Montag unter unserer E-Mailadresse  ggs_albertus_magnus@t-online bekannt, ob Sie eine Notbetreuung benötigen. 

 

Für die Dauer der Schulschließung sind wir unter der o.a. E-Mailadresse und telefonisch unter 02426/4455 erreichbar.

 

 

 

Zum Schluss noch eine Bitte in eigenem Interesse!

 

Wir werden voraussichtlich noch vor den Sommerferien ein elektronisches System zur Kommunikation zwischen Schule und Eltern einführen. Dazu benötigen wir Ihre E-Mailadresse. 
Eine Information zum Programm finden Sie auf dieser Homepage unter dem Reiter Eltern und weiter unter ESIS- Was ist das? Dort befindet sich auch das Anmeldeformular. Bitte lassen Sie sich registrieren, damit zukünftig Elterninformationen der Schule zeitnah an Sie persönlich verschickt werden können. 
Mit freundlichen Grüßen
Ch. Braun, Schulleiterin

 

 

 




Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 13. März 2020 (Auszug)

 

  • Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

  • Not-Betreuungsangebot   Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.     
  • Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten.

Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.

Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.

 

Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt werden.


   

 
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